Wohnungsbesichtigungen sind trotz der Corona-Kontaktbeschränkungen gang und gäbe. Die Pandemie hat den Stellenwert des Wohnens erhöht, schließlich verbringt nun jeder viel mehr Zeit zu Hause. Hier erfährst du, worauf es bei der Wohnungssuche in Corona-Zeiten ankommt und welche Regeln zu beachten sind.
Kaum Mietsteigerungen dank Corona, aber Preisanstieg bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Der F+B-Wohn-Index untersucht regelmäßig die Preisentwicklung der Wohnungen und Häuser in Deutschland. Besonders interessant ist die Entwicklung der Miet- und Kaufpreise im Corona-Jahr 2020: Vergleicht man das vierte Quartal des Jahres 2020 mit dem Vorjahresquartal, blieben die Neuvertragsmieten auf demselben Stand, allerdings stiegen die Bestandsmieten um 1,2 % an. Einen deutlicheren Anstieg gab es bei den Kaufpreisen von Einfamilienhäusern. Sie kletterten um 8,2 % nach oben, während Eigentumswohnungen um 5,3 % teurer wurden. Laut dem F+B-Geschäftsführer Dr. Bernd Leutner hängen die Kaufpreissteigerungen mit der Corona-Situation zusammen: Die Menschen suchen verstärkt nach Eigenheimen.
In Berlin sind Senkungen von überhöhten Mieten aufgrund des Mietendeckels möglich
Wie in den meisten Großstädten stiegen auch in Berlin die Mietpreise in der Vergangenheit kontinuierlich an. Doch nun können die Bewohner der Hauptstadt aufatmen: Seit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Mietendeckels ist laut F+B mit einer Senkung der Mietpreise für bis zu 512.000 Haushalte zu rechnen. Die Mieten für überteuerte Wohnungen könnten im Schnitt um circa 40 Euro günstiger werden. Wer aktuell zur Miete wohnt oder bald eine geeignete Wohnung in Berlin anmietet, könnte davon profitieren.
Massenbesichtigungen sind verboten
Was die Wohnungssuche angeht, hat die Coronakrise eine Sache verbessert: Aufgrund der Kontaktbeschränkungen sind Massenbesichtigungen vorerst untersagt. Endlich kein Schlange stehen mehr, um begehrte Wohnungen zu besichtigen, und kein Gedränge in den Wohnräumen selbst. Der Grund für diese Maßnahme liegt auf der Hand: Bei einer Massenbesichtigung triffst du in kurzer Zeit viele Menschen, mit denen du andernfalls keinen Kontakt gehabt hättest. Diese Kontakte können eine Infektion mit dem Corona-Virus begünstigen.
Dennoch kommt es vor, dass unerlaubterweise Massenbesichtigungen stattfinden. Zur eigenen Sicherheit sollten sich sowohl Vermieter als auch Wohnungssuchende an die Vorschriften halten. Statt einer Massenbesichtigung gibt es viele Alternativen, wie die Erkundung des neuen Heims mit ausreichend Sicherheit für alle Beteiligten durchgeführt werden kann.
Tipps für eine sichere Besichtigung:
- Desinfektionsmittel für die Hände bereitstellen oder mitbringen
- Besichtigung ohne Begleitpersonen und einzeln durchführen
- Fenster während der Besichtigung geöffnet lassen
- Mund-Nasen-Schutz tragen
- Abstand halten und Körperkontakt vermeiden
- Möbel und Gegenstände in der Wohnung nicht berühren
- Auf die Übergabe von Dokumenten verzichten; stattdessen digitale Übersendungsmöglichkeiten nutzen
- Video-Besichtigung statt Live-Besichtigung vereinbaren
Umzug während der Coronapandemie: Was erlaubt und was verboten ist
Ein Umzug lässt sich nur bedingt verschieben. Wenn er während der Coronapandemie stattfinden muss, stellt sich die Frage nach den Vorschriften. Grundsätzlich sind Umzüge in Deutschland weiterhin erlaubt, sofern sich der Haushalt nicht in Quarantäne befindet. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen ist es jedoch nicht möglich, unzählige Helfer aus mehreren Haushalten einzuladen, die ohne Abstand oder Masken den Tag miteinander beim Ausräumen verbringen. Um sicher zu gehen, welche Regeln in deinem Landkreis gelten, solltest du dich vorab beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen.
Regelungen für private Umzugshelfer
Die Auflagen für privat durchgeführte Umzüge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und sind von dem aktuellen Inzidenzwert abhängig. Werden private Helfer eingeladen, müssen sich diese an die geltenden Hygieneregeln halten: Während des Umzugs sollten sie also Abstand halten, eine Maske tragen und sich regelmäßig die Hände waschen.
Regelungen für den Umzug mit Dienstleister
Umzugsunternehmen dürfen weiterhin uneingeschränkt arbeiten. Die Mitarbeiter sollten sich jedoch ebenfalls an die Hygienevorschriften halten. Viele Unternehmen statten ihre Angestellten mit Handschuhen aus und desinfizieren die Fahrzeuge regelmäßig. Allerdings ist es aktuell nicht möglich, dass Umzugsfirmen Verpackungsmaterialien nach dem Umzug wieder mitnehmen. Diese müssen nun vom Kunden entsorgt werden.